Rehasport nach §64 SGB IX
Fachrichtung Orthopädie

Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?
Rehasport nach § 64 des Sozialgesetzbuches IX bezeichnet ein ärztlich verordnetes Sportprogramm für behinderte, oder von Behinderung bedrohte Menschen. Dieses soll über einen begrenzten Zeitraum zur Verbesserung der Koordination und Stärkung der Ausdauer sowie der allgemeinen Fitness dienen. Rehabilitationssport wird in Gruppen von 10-15 Teilnehmenden durchgeführt und von speziell ausgebildeten Trainern geleitet.
Meist wird Rehasport über einem Zeitraum von ca. 18 Monaten vom Arzt verordnet und umfasst 50 Übungseinheiten.
Rehasport unterliegt strengen Richtlinien des Gesetzgebers:
Gerätetraining, beispielsweise an Hantelbänken und Crosstrainern, ist vom Rehabilitationssport ausgeschlossen.
Es wird lediglich ein leichtes Training praktiziert, dass die Teilnehmenden langsam wieder an körperliche Bewegung gewöhnt. Ziel ist es, Patienten wieder dauerhaft in das Arbeitsleben bzw. in die Gesellschaft einzugliedern.
Diagnose, Verordnung, Rezept
Die Diagnose ist oftmals eine Schädigung am Stütz- und Bewegungsapparat oder Erkrankungen, welche die körperlichen Funktionen beeinträchtigen.
Wichtig: Rehabilitationssport ist nicht mit Physiotherapie, Funktionstraining oder Rehaaufenthalte gleichzusetzen.
Die Kurse werden ausschließlich von einer qualifizierten sowie lizenzierten Übungsleitung durchgeführt. Unterschieden wird dabei die Gruppeneinteilung für Kinder (bis 14 Jahre) und für Erwachsene (ab 15 Jahren).
Mögliche Krankheitsbilder und Diagnosen für eine Rehasport Indikation:
- Orthopädie wie z.B. Osteoporose oder Amputationen
- Krebserkrankungen z.B. Brust-, Prostata- oder Blasenkrebs
- Nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung
- Bandscheibenvorfälle sowie Rückenbeschwerden
- Schulter-, Knie-, Hüftprobleme und künstliche Gelenke (usw.)
Das Rezept (Formular 56) erhalten Sie mit Rücksprache und durch Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Bitte lassen Sie Ihr Rezept anschließend durch Ihre Krankenkasse erst genehmigen*. Erst danach können wir ein Vorgespräch und eine Einteilung in mögliche Gruppen, oder Wartelisten vornehmen. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch das genehmigte Rezept mit. Ohne vorherige Gesprächs-Terminvereinbarung kann es zu Wartezeiten kommen, bitte planen Sie dies immer ein.
(*Versicherte der Krankenkassen die KEINE Genehmigung brauchen: AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK Nordost, AOK Hessen, AOK Rheinlandpfalz-Saarland, BKK Pronova, BKK Daimler, BKK ZF & Partner, BKK VerbundPlus, BKK Freudenberg, R+V BKK, energie-BKK)
